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Kosten verhindern, die durch Krankheit entstehen
Sind Sie aus irgendwelchen Gründen gezwungen, den Urlaub ausfallen zu lassen, zahlt es sich aus, wenn Sie eine einfache Rücktrittsversicherung oder eine Jahresreiserücktrittversicherung haben. Zwar lindert diese nicht die Enttäuschung über den geplatzten Urlaub, zumindest aber steht die Reiseversicherung für den finanziellen Schaden ein, der Ihnen durch die Urlaubsbuchung entstanden ist. Da es auch bei der Urlaubsversicherung verschiedene Tarife gibt, wollen wir für Sie einen Versicherungsvergleich vornehmen und Ihnen einzelne Modelle näher vorstellen.
Einmalig versichern oder Jahresreiserücktritt abschließen
Für Ihre Reise nach Borkum stehen Ihnen verschiedene Urlaubsversicherungen zur Verfügung. Den Reiseausfall abzusichern lohnt sich auf alle Fälle. Zunächst ist es sinnvoll, zu überlegen, ob Sie einen einmaligen Versicherungsschutz für die Reise benötigen oder eher von einer Jahresreiserücktrittversicherung profitieren. Der Jahresschutz ist meist nicht wesentlich teurer, doch sollten Sie immer individuell mit einem Tarifrechner für den Versicherungsvergleich verschiedene Angebote gegenüberstellen.
Planen Sie mit Ihrer Familie nur eine einmalige Reise auf Borkum pro Jahr, dann genügt der Einmalschutz. Reisen Sie in einem Kalenderjahr mehrfach, rentiert sich in der Regel die Jahrespauschalversicherung. Der Versicherungsbeitrag für beide Versicherungsformen bemisst sich anhand der Reisekosten. Da sich bei der Jahrespauschale die jeweiligen Reisekosten nicht unbedingt vorhersehen lassen, sollten Sie einen Mittelwert festlegen, auf den Sie versichern möchten. Dieser Mittelwert gilt dann für jede Reise, die Sie im Versicherungsjahr antreten.
Abgesicherte Leistungen sind individuell
Unabhängig davon, ob Sie sich für die einmalige Reiserücktrittsversicherung oder die Jahresreiserücktrittsversicherung entscheiden, umfassen beide Versicherungsformen jeweils die gleichen Ereignisse. Welche Ereignisse jedoch im gewählten Versicherungspaket für Ihren Urlaub auf Borkum enthalten sind, hängt von der Konfiguration sowie dem Versicherungsunternehmen ab.
Drei Leistungspakete bei der Reiserücktrittsversicherung
Drei Leistungssparten können Sie in den Versicherungsschutz aufnehmen: Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie Reisegepäck. Zu den Einzelleistungen können mehrere Ereignisse zählen die beim Reiserücktritt von Stornierung der Reise über verspäteten Reiseantritt oder die Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln reichen. Anfallende Umbuchungskosten sowie zusätzliche Ausgaben für Fahrten und Unterkunft werden durch die Reiseversicherung abgedeckt. Bei einem Reiseabbruch werden anteilig nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, Umbuchungskosten und zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten werden ebenfalls entschädigt. Im Falle der verspäteten Rückreise, etwa wegen eines Krankenhausaufenthaltes werden die tatsächlichen Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung, Umbuchung sowie Fahrt vom Versicherungsunternehmen getragen.
Versicherungen für die Rückreise
Auch für die Rückreise können bei Verspätung die dadurch entstandenen Mehrkosten versichert werden. Ebenso sind Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe abgesichert, wenn die Reise unterbrochen werden musste. Die Erstattung für Fahrtkosten bei den zuvor genannten Ereignissen erfolgt in Abhängigkeit des Versicherers und dem gewählten Leistungspaket oftmals nur dann, wenn sie Teil der Buchung waren. Gehören An- und Abreise nicht zur Reisebuchung, entscheidet allein die abgeschlossene Versicherung darüber, ob sie für die zusätzlichen Kosten aufkommt oder nicht. Auch bei den Ersatzleistungen für Reisegepäck gibt es deutliche Unterschiede. Es ist also auch bei Ihrem Urlaub auf Borkum so, wie bei jeder abgeschlossenen Versicherung.
Prüfen Sie mit einem Rechner für den Versicherungsvergleich exakt die Modalitäten von Reiserücktrittsversicherung und Jahresreiserücktrittsversicherung sorgfältig und vergleichen Sie Angebote mehrerer Versicherungsunternehmen. Wägen Sie ab, ob Sie den Versicherungsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.